EVC-Hotspots: Schutz- und Schaltstation Schweriner Straße_Los 3 Außenanlagen
VO: SektVO Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.01.2025
10.02.2025 16:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH
12-121092720476721-26
Karl-Liebknecht-Straße 130
03046
Cottbus
Deutschland
DE402
einkauf@stadtwerke-cottbus.de
035 351 196

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Tel.:03318661719
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
0049 331 8661719
0049 331 8661652

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Tel.:03318661719
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
0049 331 8661719
0049 331 8661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45233200-1
45223300-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Errichtung von Außenanlagen für die Schalt- und Schutzstation Schweriner Straße

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiter-entwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind.
In diesem Kontext ist der Neubau einer Schalt- und Schutzstation an der Schweriner Straße auf dem Grundstück der bereits bestehenden Fernwärmeumformerstation WÜST WK 11 vorgesehen. Der Auftrag wird in drei Losen - Bauleistungen, Elektrotechnik und Außenanlagen - vergeben.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung in Los 3 Außenanlagen ist die Neugestaltung der Außenanlagen im Rahmen der Errichtung Schalt- und Schutzstation an der Schweriner Straße.
Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt

0
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karl-Liebknecht-Straße 130
03046
Cottbus
Deutschland
DE402

Leistungsort befindet sich im Netzgebiet der Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH (insbesondere Schweriner/ Hallenser Straße auf dem Grundstück der bereits bestehenden Fernwärmeumformerstation WÜST WK 11). Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
I. Gesamtumsatz (30 Punkte):
größer 400 TEUR bis 1,4 Mio. Euro = 10 Punkte;
größer 1,4 Mio. bis 2,4 Mio. Euro = 20 Punkte;
größer 2,4 Mio. Euro = 30 Punkte.
II. Anzahl der Referenzen über Errichtung/Neugestaltung von Außenanlagen an einem Industrieobjekt/-standort oder vergleichbar (70 Punkte)
Gewertet wird die Anzahl der Referenzen über Errichtung/Neugestaltung von Außenanlagen an einem Industrieobjekt/-standort oder vergleichbar durch den Bewerber, die Leistung muss in den letzten 3 Jahren abgeschlossen (Stichtag: Abgabefrist Teilnahmeanträge) worden sein. Jede über die Mindestanforderungen (mind. 3 Referenzen) hinaus vorgelegte Referenz, die diese Anforderungen erfüllt, erhält 10 Punkte.
Die Anzahl der vorzulegenden Referenzen ist nicht begrenzt. Die Bieter werden jedoch gebeten, sich auf die Vorlage von 7 Referenzen zu beschränken (3 Mindestreferenzen sind unabhängig davon vorzulegen und werden bei dieser Wertung nicht noch einmal berücksichtigt). Legt ein Bewerber mehr als 7 Referenzen vor, werden nur die 7 beste Referenzprojekte gewertet. Bei diesem Kriterium können maximal 70 Punkte erreicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Bewerber gewertet werden, welche die Mindestanforderungen erfüllen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Der Auftraggeber behält sich vor, auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBYHYXS

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen,den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige
Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich
unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bewerbergemeinschaften:
Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die
Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 31. Januar 2025, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern.
Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
15. Der Auftraggeber behält sich vor, auch ohne Verhandlung den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
16. Klarstellung zur Bindefrist: Die Bindefrist, bis zu deren Ablauf der Bieter an sein Angebot gebunden sein soll, endet nicht vor dem Ablauf von 2 Monaten nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote. Die Bieter erklären ihre Angebote als verbindlich bis zu diesem Termin.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Mit dem zuvorstehenden Satz "Nach Ermessen des Käufers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden" (Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen) ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" nichtnachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung
von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Hinweis zur Bindefrist

Bedingungen

Ausschlussgründe
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Erklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur sozialen Kranken-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung sowie zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft auf Anforderung;
3. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
4. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, §21 SchwarzarbG und § 22 LkSorgPflG vorliegen;
5. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder);
6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewer-bergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024);
2. Eigenerklärungen über den Umsatz des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024), der auf Leistungen entfällt, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, also Leistungen aus dem Bereich Errichtung/Neugestaltung von Außenanlagen an einem Industrieobjekt/-standort oder vergleichbar;
3. Nachweis des Versicherungsschutzes: Der Nachweis des Versicherungsschutzes muss durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer aktuellen Versicherungsbestätigung) geführt werden. Zusätzlich ist eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den vertraglich festgelegten (Mindest-) Deckungssummen (fort-)bestehen wird.
Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zur Eigenerklärung des Bewerbers eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen bestehen wird.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherungen mit den vertraglich festgelegten Versicherungssummen zwingend vorzulegen sein wird.
Geforderte Mindestanforderungen:
zu 1. Gesamtumsatz: Der Gesamtumsatz des Bewerbers muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024) 400.000,- Euro (netto) erreicht oder überschritten haben.
Hinweis: Nicht alle hier genannten Eignungskriterien werden zur Auswahl der Bewerber für das Angebotsverfahren herangezogen sondern nur der Gesamtumsatz (vgl. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
30,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 3 Jahre (Stichtag: Abgabefrist Teilnahmeanträge), deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers, auf Anfrage nebst Ansprechpartner mit Kontaktdaten, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts, des Zeitraums der Leistungserbringung und weiterer Angaben;
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
3. Eigenerklärung über die technische Ausstattung und Ausrüstung des Unternehmens bzw. Zugriffsmöglichkeiten auf solche, welche für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags relevant ist, insbesondere Baustellengerät (Art und Anzahl) .
Geforderte Mindestanforderungen:
zu 1. Referenzen: Die Bewerber müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen vorlegen, welche jeweils folgende Anforderungen kumulativ erfüllen:
- Referenz beinhaltet die Errichtung/Neugestaltung von Außenanlagen an einem Industrieobjekt/-standort oder vergleichbar durch den Bewerber und
- und die Leistung muss in den letzten 3 Jahren abgeschlossen worden sein (Stichtag: Abgabefrist Teilnahmeanträge).
Hinweis: Nicht alle hier genannten Eignungskriterien werden zur Auswahl der Bewerber für das Angebotsverfahren herangezogen sondern nur die einschlägigen Referenzen (vgl. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
70,00

Finanzierung

Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungsbürgschaft (siehe Vertrag)

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung