Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 VHB (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche mindestens folgende Deckungssummen pro Schadenfall aufweisen muss: Personenschäden 3,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR. Sollte die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Berufs-oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle einer Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen
- Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 S. 1 EStG
- Eigenerklärungen über Zahlungen an Krankenkassen und Sozialkassen
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
- Eigenerklärungen über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Beruft sich der Bieter im Wege der Eignungsleihe zum Nachweis seiner wirtschaftlich und finanziellen Leistungsfähigkeit auf den Umsatz anderer Unternehmen ( § 6 d EU VOB/A), so wird gemäß § 6 d Abs. 2 EU VOB/A vorgeschrieben, dass diese Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften.