Ergänzungslieferung von 35 Klapptischen Model "Brunner Trust" für den Kreistagssa...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Str. 1
16515
Oranienburg
Deutschland
Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
+49 3301601-3500
+49 3301601-3519
vergabestelle@oberhavel.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HYH4

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5HYH4/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ergänzungslieferung von 35 Klapptischen Modell "Brunner Trust" für den Kreistagssaal. Es wird bewusst auf den Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung verzichtet, da im Rahmen der einheitlichen Ausstattung des Kreistagssaales nur Klapptische des bereits verwendeten Modells "Brunner Trust" beschafft werden sollen.

Haupterfüllungsort

Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Str. 1
16515
Oranienburg

Lieferung an Havelstraße 3, Haus 3 (Kreistagssaal) in 16515 Oranienburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

12 Wochen nach Abruf

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. (Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren

(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)

- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. (Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand ausgeführt wurden.
- Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben/Erklärungen von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen.
- Erklärung zu §§ 123, 124 GWB
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)

- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in
Berufsgenossenschaft.
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärungen ein Nachweis vorzulegen.

Sonstige

Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe Vergabeunterlagen sowie § 17 VOL/B

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote:

22.01.2025; 08:30 Uhr

Bindefrist des Angebots:

26.02.2025

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.01.2025 08:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

26.02.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO; Ausgabe 2017).

2. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO).

3. Fragen oder Hinweise sind spätestens bis zum 16.01.2025 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg mitzuteilen (telefonische Auskünfte sind nicht verbindlich). Es wird diesbezüglich auf folgendes hingewiesen: Die Beantwortung von Bewerberfragen, die nach diesem Zeitpunkt der Vergabestelle zugehen, kann ggf. nicht mehr gewährleistet werden.

4. Es sind nur elektronische Angebote zugelassen, die über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingereicht werden.

5. Reichen Sie keine schriftlichen Angebotsunterlagen ein. Die Angebotsabgabe per E-Mail bzw. über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes ist ebenfalls unzulässig. Schriftlich, per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich eingereichte Angebotsunterlagen werden von der Angebotsauswertung ausgeschlossen!

6. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.

7. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt in Höhe des aktuell gültigen Mindestentgeltes gemäß BbgVergG - 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

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