Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Stabilisierung und Orientierung" in 2 Losen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III.
Die Maßnahme soll vom 01.05.2025 bis zum 31.01.2026 mit 10 Teilnehmerplätzen am Standort Gransee (Los 1) und mit 8 Teilnehmern am Standort Hennigsdorf (Los 2) im Landkreis Oberhavel durchgeführt werden.
Gegenstand der Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (§ 16
Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III), zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III), zur Unterstützung bei der Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung oder Ausbildung (§ 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB III).
Dabei müssen auch sozialintegrative Ansätze zur individuellen Beseitigung von Hemmnissen zum Einsatz kommen. Die Maßnahmedurchführung und die Maßnahmeziele sind individuell auf die Bedürfnisse und Problemlagen der einzelnen Teilnehmenden auszurichten, aber immer nur ergänzend zu
vorhandenen Hilfeangeboten zur sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung (niedrigschwellige Angebote), abstinenzorientierte stationäre Therapie- und Nachsorgeangebote etc.) zu gestalten.
Teilnehmende der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II/SGB III mit Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel ab Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn für diese Zielgruppe zum Zuweisungszeitpunkt keine andere, vorrangig zu nutzende Maßnahme zur Verfügung steht.
Zur Zielgruppe zählen sozial benachteiligte Personen mit großer Distanz zum Arbeitsmarkt und erkennbarem Entwicklungs-potenzial, bei denen eine kurzfristige Integration wenig realistisch ist und eher langfristige Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin gehören zur Zielgruppe:
a) Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. schwierigem sozialen Umfeld, dauerhafter Gewöhnung an den Leistungsbezug, Alleinerziehende, Migrationshintergrund,
Suchtproblemen, gesundheitlichen Einschränkungen, Verschuldung etc.),
b) Personen, die ggf. in Zusammenhang mit Sucht und Drogen erfolgreich an einer ambulanten oder stationären therapeutischen Maßnahme teilgenommenen haben oder als straffällig
gewordene Personen nach der Entlassung mit erkennbarem Entwicklungspotenzial identifiziert wurden,
c) Personen, die trotz einer langen Förderkette von arbeits-marktpolitischen Maßnahmen im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) bisher nicht oder kaum erreicht
wurden.
Die Maßnahme verfolgt das Ziel der sozialen Stabilisierung im Sinne
-der Förderung individueller sozialer Grundfertigkeiten, Fähigkeiten, Kompetenzen, der physischen und psychischen Ressourcen, die Langzeitarbeitslose zur erfolgreichen Alltags- und Krisenbewältigung benötigen (erste Dimension der sozialen Stabilisierung)
-der Entwicklung der Umweltressourcen im Sinne tragfähiger sozialer Beziehungsressourcen, die in Familien-und Netzwerkstrukturen angelegt sind (zweite Dimension der sozialen Stabilisierung)
-der Förderung der Weiterentwicklung kultureller Ressourcen unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitseinstellung und der Förderung der Orientierung auf die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt
-der Aufbau eines geregelten, aktiv gestalteten Tagesablaufs (Tagesstruktur)
Mit der sozialen Stabilisierung werden die Grundvoraussetzungen geschaffen, um sukzessive Beschäftigungsfähigkeit zu erlangen und wieder einer regulären Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Am Ende der Maßnahme wird eine individuelle Bestandsaufnahme vorgenommen, die Aufschluss gibt über:
-den Grad der entwickelten sozialen Stabilität
-den Grad der bereits erlangten Beschäftigungsfähigkeit, d.h.
~des individuellen Potentials zur zur Aufnahme, Aufrechterhaltung und Ausweitung einer Erwerbstätigkeit
~des Aufbaus und Erhalts der individuellen Leistungsfähigkeit, die an der Produktivität und der Fähigkeit, ein angemessenes Einkommen zu erzielen zu messen ist.