Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 31 Absatz 1 UVgO - §§ 123 und 124 GWB, gegebenenfalls: es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen.
Ein Nachweis zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ist dem Angebot beizufügen.
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)
b) Erklärung das in den letzten bis zu fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist mindestens 1 Referenz zu benenen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar ist und innerhalb der letzten fünf (5) abgeschlossenen Kalenderjahre durchgeführt und abgeschlossen wurde. Dabei sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber, inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail,
- Leistungsumfang einschließlich der Angabe über die Ausführung der Installation einer Adressmanagement-Software,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragswert.
Vergleichbar sind Leistungen, die die Installation einer Adressmanagementsoftware bei Öffentlichen Auftraggebern mit einer Mindestgröße von 10 Nutzern und einer Laufzeit von mindestens einem (1) Jahr umfassen
(Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen)
c) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)
d) Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)
e) Erklärung das die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.