Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
1. Angaben zum Umsatz (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A):
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Angaben zu Arbeitskräften (§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
3. Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A):
Der Auftraggeber fordert mindestens 3 (drei) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind.
Die Referenz muss dabei mindestens folgende Anforderungen erfüllen, damit diese als vergleichbar gilt: Vergleichbar sind Bodenbelagsarbeiten mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 40.000,00 EUR/ netto je Referenz.
4. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A)
Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung dieser Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
5. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A)
6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 6a Abs. 2 Nr. 5 und 6 VOB/A)
7. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 und 9 VOB/A)
8. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die unter Nr. 1, 2 und 3 benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Die übrigen benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Allgemeiner Hinweis:
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der einzelnen Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit, die Eignung auch mittels Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen e.V. oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. (ULV-Brandenburg) nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass allein die Eintragung in eines der Verzeichnisse nicht immer ausreichend ist. Es ist sicherzustellen, dass die o.g. geforderten Angaben (siehe Nr. 1 bis 8) auch durch das PQ erfüllt werden. Ist dies nicht der Fall, reicht allein die bloße Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis NICHT zum Nachweis der Eignung aus.