Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angabe von mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen (in Art und
Umfang), die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind.
Folgende Mindestanforderungen werden an die Referenzen gestellt:
- Vergleichbar in Art und Umfang zur ausgeschriebenen Leistung je Referenz
- alle Referenzen müssen nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen sein
Die Referenzen sind mit folgenden Angaben zu versehen:
Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des
Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsinhalt, Ausführungszeitraum und Auftragswert
- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte
zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den
letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein
Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formblatt Eigenerklärung zur Eignung:
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen.