Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung":
1. Angaben zum Umsatz (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A):
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A):
Mit dem Angebot sind mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert einzureichen.
Der Auftragswert der einzureichenden Referenzen darf 150.000,- EUR/netto nicht unterschreiten (= mind. 150.000,00 EUR/netto je Referenz).
Vergleichbar sind Bauleistungen im Bereich wasserundurchlässiger Betonbauwerke (WU-Bauwerke) aus Stahlbeton inkl. Erdbauarbeiten.
3. Angaben zu Arbeitskräften (§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
4. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A).
5. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A).
6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 6a Abs. 2 Nr. 5 und 6 VOB/A).
7. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 und 9 VOB/A).
8. Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt.
Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die unter Nr. 1, 2 und 3 benannten Anforderungen/Eigenerklärungen/Angaben sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen/zu erfüllen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Die übrigen benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Allgemeine Hinweise:
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der einzelnen Erklärungen Nachweise
vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit, die Eignung mittels Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) nachzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass allein die Eintragung in einem PQ-Verzeichnis nicht immer ausreichend ist. Die unter Ziff. 1 bis 8 geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise etc. müssen entsprechend erfüllt und dem PQ-Verzeichnis zu entnehmen sein. Erbringen Sie zusätzlich einen Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung, sofern dieser nicht im PQ-Verzeichnis hinterlegt ist.