Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
1. Angaben zum Umsatz (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A):
Gesamtumsatz netto des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A):
Angabe von mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare abgeschlossene Refe-
renzen der letzten (5) abgeschlossenen Kalenderjahre, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert. Vergleichbar sind Fassadenarbeiten mit Holz und/oder Fassadenplatten.
3. Angaben zu Arbeitskräften (§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben.
4. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A)
5. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A)
6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 6a Abs. 2 Nr. 5 und 6 VOB/A)
7. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 und 9 VOB/A)
8. Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt
Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die unter Nr. 1, 2 und 3 benannten Anforderungen/Eigenerklärungen/Angaben sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen/zu erfüllen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Die übrigen benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären/erbringen.
Allgemeiner Hinweis:
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der einzelnen Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit, die Eignung mittels Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) nachzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass allein die Eintragung in einem PQ-Verzeichnis nicht immer ausreichend ist. Die unter Ziff. 1 bis 8 geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise etc. müssen entsprechend erfüllt und dem PQ-Verzeichnis zu entnehmen sein.