Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen und zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
- Erklärung, über die Ausführung das in den letzten drei (3) Jahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers werden mind. zwei (2) vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2021 und bis spätestens zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B. Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr mit folgenden Angaben eingereicht: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto).
Vergleichbar meint:
- Referenzobjekte betreffend Schulfreiflächen und Sportanlagen mit einer Fläche von mindestens 7.500 m².
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung dass mindestens 3 verantwortliche Personen des Unternehmens über den Berufschulabschluss eines als "Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau" oder einen gleichwertigen
Abschluss verfügen.
Einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation über eine abgeschlossene Ausbildung als "Gärtner/in - Garten- und Landschaftsbau" oder einen gleichwertigen Abschluss wird den Angebotsunterlagen beigefügt, die in der Funktion für die Anleitung, Kontrolle und Einweisung der sonstigen Mitarbeiter verantwortlich sind. Als Nachweis ist z.B. ein Prüfungszeugnis der IHK möglich.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.