Herangezogen für die Preisbewertung werden die vom Bieter gemäß den im Preisblatt Teil 1 angebotenen Stundensätzen sowie die sich aus Teil 1 und Teil 2 ergebenen angebotenen Gesamtwertungssummen in Euro unter Berücksichtigung einer ggf. zu entrichtenden Umsatzsteuer sowie eines ggf. gewährten Nachlasses ohne Bedingungen, wie sie sich nach erfolgter Preisprüfung durch den Auftraggeber darstellt.
Mit dem Angebot sind hierzu beide Teile des Preisblattes vollständig ausgefüllt einzureichen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine "0,00 EUR" Preisangabe bei den anzugebenden Stundensätzen wegen offenkundiger Unterschreitung des Vergabemindestlohnes als unzulässig bewertet wird. Sollten Bieter für verschiedenen Personenkategorien einheitliche Stundensätze kalkuliert haben, wird gleichwohl gebeten, den betreffenden Stundensatz unter allen hiervon betroffenen Personenkategorien auszuweisen.
Die zur Berechnung der Wertungspreise angegeben Berechnungsparameter (z.B. Prozentsätze zur Bewertung der einzelnen Teilleistungen, Zuschläge u.s.w.) werden vertragsgegenständlich!
Es werden im Rahmen der Preisbewertung nur die verbliebenen wertbaren Angebote berücksichtigt, d. h. Angebote, die die verbindlichen Vorgaben aus den Vergabeunterlagen erfüllen. Das Kriterium Preis unterteilt sich in 2 Wertungskriterien wie folgt:
I. Preisbewertung zu Honorar, Nebenkosten und Zuschlägen (Beispielprojekt)
Anhand der angebotenen Parameter zur Honorarberechnung des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze sind im Preisblatt Teil 2 Berechnung Wertungspreis Beispielprojekt nach den Ermittlungsgrundsätzen der HOAI für ein fiktives Beispielprojekt (Siehe Vergabeunterlagen, Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt) Angebotspreise zu
a. den jeweiligen Honoraren für die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9,
b. Honorarzuschläge für Umbauten und Modernisierungen,
c. Honorarzuschläge für Leistungen bei Instandhaltungen und Instandsetzungen (beschränkt auf die Bauüberwachung),
d. Nebenkosten,
e. ggf. gewährte Nachlässe bzw. geltend gemachte Zuschläge,
f. Gesamtpreis (netto),
g. Umsatzsteuer,
h. Gesamtangebotssumme (brutto) = Wertungspreis
anzugeben. Der Inhalt des maßgeblichen Beispielprojekts inkl. Höhe der anrechenbaren Baukosten ist in der Anlage 4 Beschreibung Beispielprojekt dargelegt. Die Höhe der anrechenbaren Kosten der einzelnen Anlagengruppen ist im jeweiligen Preisblatt aufgeführt.
Die Ermittlung der Bewertungspunkte für das Kriterium P.I (Preis- Honorarsätze, Nebenkosten und Honorarzuschläge) erfolgt nach folgendem Schlüssel:
- 260 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit darüber liegendem Wertungspreis erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Wertungspreisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
(Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x 260 Punkte)
II. Preisbewertung Stundensätze
Anhand des Angebots des Bieters gemäß Preisblatt Teil 1 - Stunden- und Honorarsätze werden die angebotenen Stundensätze zu
a. Geschäftsführer/Inhaber,
b. Projektleiter,
c. Mitarbeiter (Ingenieur),
d. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter
nach folgendem Schlüssel bewertet:
- 10 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Geschäftsführer/Inhaber.
- 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für den Projektleiter.
- 30 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für Mitarbeiter (Ingenieur).
- 20 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Stundensatz für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter.
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des jeweiligen niedrigsten Preises.
- Alle Angebote mit jeweils darüber liegendem Stundensatz erhalten ebenfalls 0 Punkte.
- Die Punkteermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Stundensätzen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
(Berechnungsformel: [(2xPreisBest - PreisAngebot)/PreisBest)] x jeweilige Punktzahl)
Die errechneten Wertungspunkte werden kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Für das Zuschlagskriterium "Preis" können insgesamt maximal 350 Punkte erreicht werden. Die Punkte gehen in die Gesamtwertung ein.
Nähere Angaben vgl. Verfahrensbedingungen unter Punkt 4 Prüfung und Wertung der Angebote sowie Vergabeunterlagen.