Geändert wurden in der Bekanntmachung die Eignungskriterien unter wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Betriebshaftpflichtversicherung (Pkt. 5.1.9 der Bekanntmachung): Es wurde hier usprünglich eine Erklärung der Bieter gefordert, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflicht besteht.
Richtigerweise muss jedoch erklärt werden, dass es sich um eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr) handelt: Personenschäden 1,5 Mio. EUR; Sachschäden 500.000 EUR.