1. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der EU-Schwellenwerte Unterschwellenvergabeordnung - UVgO; Ausgabe 2017).
2. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO).
3. Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens 20.11.2024 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig vorliegende Fragen ggf. nicht mehr beantwortet werden können.
4. Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung:
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z.B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu
zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
5. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen
werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.