Neubau 3-Feld-Sporthalle Torhorst Gesamtschule: Landschaftsbauarbeiten - VE 510
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.11.2024
09.12.2024 08:00 Ortszeit
09.12.2024 08:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landkreis Oberhavel
12-12992262160023-68
Adolf-Dechert-Str. 1
16515
Oranienburg
Deutschland
DE40A
Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@oberhavel.de
+49 3301601-3500
+49 3301601-3519

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Landkreis Oberhavel
12-12992262160023-68
Adolf-Dechert-Str. 1
16515
Oranienburg
Deutschland
DE40A
Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
vergabestelle@oberhavel.de
+49 3301601-3500
+49 3301601-3519

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg
+49 3318661719
+49 3318661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45112000-5
45233250-6
45233222-1
45112700-2
45231300-8
45231400-9
45113000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landkreis Oberhavel plant eine 3-Feld-Sporthalle für die Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg zu errichten. Der Neubau der 3-Feld-Sporthalle inkl. Freianlagen und Stellplatzanlage hat ein BGF von ca. 2.500 m2 gemäß Raumbuch und einer Grundstücksgröße von ca. 5.280 m2.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung der Außenanlagen.
Die Ausführung muss in 2 Bauabschnitten erfolgen, da zunächst die Nutzung der Sporthalle und der Interims-Containeranlage sichergestellt und die Erschließungsflächen und Eingangsbereiche hergestellt werden müssen. Anschließend erfolgt die Herstellung des Parkplatzes.
Es sind folgende Leistungen in der Ausschreibung enthalten:
- Abstimmen Arbeiten öffentlicher Bereich gem. STVO
- Entfernen von Wurzelstubben
- Ausbau von Boden
- Liefern von Boden
- Herstellen von Leitungs- und Kabelgräben, Verlegen von RW-, SW-Leitungen und -schächten
- Verlegen von Elektroleitungen und Aufstellen und Anschließen von Mastleuchten
- Herstellen von befestigten Flächen aus Betonpflaster, Plattenbelägen und Natursteinpflaster
- Herstellen einer Gehwegüberfahrt
- Anschlüsse an Gebäudeeingänge mit Gitterrosten
- Einbau von Sitzbänken, Fahrradbügeln, Pollern und Abfallbehälter
- Herstellen von Ansaat- und Pflanzflächen, Baumpflanzungen; Fertigstellungspflege, 2-jährige Entwicklungspflege
- Fachgerechte Entsorgung von nicht verwendeten Materialien
Die zu bearbeitende Fläche umfasst ca. 3.496 m2.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
29.04.2025
10.12.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albert-Buchmann-Straße 15
16515
Oranienburg
Deutschland
DE40A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Gesamtangebotspreis (brutto) gem. Leistungsverzeichnis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzende Angaben zum Ausführungszeitraum:

Einzelfristen:
- Fertigstellungsfrist Erschließungsflächen Sporthalle und Eingangsbereich Containeranlage: 22.08.2025 (Teilabnahme)
- Fertigstellungsfrist restliche Leistungen: 10.12.2025
(ohne Abnahme Fertigstellungspflege)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen
Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB561AC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
2.) Die Bindefrist endet am 10.02.2025.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

63
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 14 EU Abs. 1 VOB/A)
- die Niederschrift über die Öffnung der Angebote wird den Bietern elektronisch zur Verfügung gestellt

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A

Bedingungen

Ausschlussgründe

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §6e EU Abs. 1, 6e EU Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

[ Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB, §§ 6e EU Abs. 1und Abs. 6 VOB/A ]

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung, dass die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren netto, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, mit einem Umsatz von mindestens 1.400.000,00 EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen die nach dem 01.01.2019 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert.

Vergleichbar sind Leistungen im Bereich:
- Pflasterarbeiten,
- Baumpflanzungen und
- Abwasseranlagen.

- Angaben zu Arbeitskräften: Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 1 VOB/A
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB / § 6e EU Abs. 6 VOB/A

Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben,
geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter

Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Finanzierung

siehe Vergabeunterlagen

Rechtsform des Bieters

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung:
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung