Errichtung und Anmietung einer temporären Modulanlage zur Schulnutzung - Torhorst-...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Str. 1
16515
Oranienburg
Deutschland
Leitungsstab, StB Zentrale Vergabestelle
+49 3301601-3500
+49 3301601-3519
vergabestelle@oberhavel.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5619Q

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5619Q/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der Landkreis Oberhavel plant auf dem Grundstück der
Torhorst-Gesamtschule, Albert-Buchmann-Straße 15, in 16515
Oranienburg die Errichtung/den Neubau eines schlüssel- und einzugsfertigen Modulgebäudes aus 3D- Raummodulen zur temporären Nutzung als Schulgebäude, einschließlich Gründungsarbeiten sowie Erbringung von Planungsleistungen.

Das Baufeld befindet sich auf dem bestehenden Schulgelände der Torhorst-Gesamtschule in Oranienburg.

Wesentliche Leistungsbestandteile sind:
- Gründungsarbeiten einschließlich erforderlicher Erdarbeiten
- Modulbau aus 3D Raummodulen über 2 Geschosse mit folgenden Räumen:
- 6 Stück Klassenräume für bis zu 30 Schüler
- 2 Stück Sanitärbereiche für Schüler und Lehrer
- 1 Stück Lehrerzimmer
- 1 Stück Technik/ HAR Raum
- Treppenraum, Flur und Nottreppenanlage
- Schlüssel- und einzugsfertige Errichtung des Gebäudes inkl. aller Ausbauarbeiten und Anschlussarbeiten
an das Bestandsgebäude
- Bruttogrundfläche (BGF): ca. 870 m2
- Geschosse: 2 Stück, EG und 1. OG
- Wartungsarbeiten über die Mietdauer von 4 Jahre und Option auf maximal ein Jahr Verlängerung auf besondere Anweisung des Bauherren

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Torhorst-Gesamtschule
Albert-Buchmann-Straße 15
16515
Oranienburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

06.02.2025: Auftaktgespräch, Ortstermin
07.02.2025 - 17.03.2025: Vorlage Werk- und Montageplanung und Freigabe
16.05.2025 - 30.05.2025: Aufstellen der Einzelfundamente der Modulanlage
02.06.2025 - 11.08.2025: Aufstellen der Modulanlage
19.08.2025 - 25.08.2025: Abnahme und Inbetriebnahme der Modulanlage

Die Mietdauer für die Modulanlage beträgt vier Jahre. Die Mietzeit verlängert sich auf besondere Anweisung des Bauherren um maximal ein Jahr.

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":

1. Angaben zum Umsatz (§ 6a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A):
Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen von mindestens 1,5 Mio. EUR netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr.

2. Angabe zu vergleichbaren Leistungen - Referenzen (§ 6a Abs. 2 Nr. 2 VOB/A):
mindestens drei (3) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die nach dem 01.01.2019 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit Angabe des Auftraggebers inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Bauvorhabens / Referenzobjektes einschließlich Leistungsumfang, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto).

Vergleichbar sind Referenzen bezüglich des Errichtens eines schlüssel- und einzugsfertigen Modulgebäudes aus 3D-Raummodulen. Die Nutzungsart des Gebäudes muss sich auf Schulen oder Kindertagesstätten beziehen.

3. Angaben zu Arbeitskräften (§ 6a Abs. 2 Nr. 3 VOB/A)
Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers wird die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
ausgewiesenem Leitungspersonal angegeben.

4. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A)

Auf gesondertes Verlangen ist zur Bestätigung dieser Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer

5. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt (§ 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A)

6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 6a Abs. 2 Nr. 5 und 6 VOB/A)

7. Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 und 9 VOB/A)

8. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Hinweise für Bietergemeinschaften:
Die unter Nr. 1, 2 und 3 benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

Die übrigen benannten Eigenerklärungen/Angaben sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert zu erklären /erbringen.

Allgemeiner Hinweis:
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der einzelnen Erklärungen Nachweise vorzulegen.

Es besteht die Möglichkeit, die Eignung mittels Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis für Bauunternehmen
e.V. oder im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. (ULV-
Brandenburg) nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass allein die Eintragung in eines der Verzeichnisse nicht
immer ausreichend ist. Daher ist zu beachten, dass die o. g. geforderten Angaben und Nachweise (siehe Nr. 1 bis 8) erbracht werden.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

- es gilt § 16 VOB/B
- siehe Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheit für Mängelansprüche - siehe Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen)

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen des Auftraggebers Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

13.12.2024 08:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.02.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

13.12.2024 08:00 Uhr

keine Angabe, da kein Eröffnungstermin stattfindet (§14 Abs. 1 VOB/A)

Öffnung ohne Teilnahme von Bietern und ihren Bevollmächtigten

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bewerberfragen:
Fragen sind schnellstmöglich jedoch spätestens bis 04.12.2024 zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht rechtzeitig eingegangen Fragen eine Beantwortung ggf. nicht mehr erfolgen kann.

Es gilt die VOB/A - Ausgabe 2019.

Das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung:
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt
das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz
2 BbgVergG von 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den
Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt in Höhe des aktuell gültigen Mindestentgeltes
gemäß BbgVergG gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig
gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich
darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

-entfällt-
-entfällt
Deutschland
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