Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende
Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist
nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden
nichtberücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben
und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen,
insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische
Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabeaufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den
Bewerberkreis auf die maximal 3 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen
Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die
nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer
Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Zu dem Zweck werden
die Unterlagen und eingereichten Referenzen über durchgeführte Planungsleistungen wie folgt bepunktet:
- Eigenerklärung zum Bestand des Unternehmens (ab 5 Jahre 6 Punkte);
- Entfernung (Ermittlung m. google-maps) von Niederlassung bis Ziel "Kopernikusring/Eberswalde"
über 100 km Entfernung: 2 Punkte;
bis 100 km Entfernung: 4 Punkte;
unter 50 km Entfernung: max. 6 Punkte;
- Größe des Planungsbüros: Angaben zu qualifizierten Mitarbeitern (MA), die grds. neben dem Projektleiter und
dem Stellvertreter aus Gründen der Redundanz für dieses Projekt zur Verfügung stehen können
"Projektleiter und Stellvertreter": 2 Punkte;
"Projektleiter und Stellvertreter zzgl. mind. drei vergleichbar qualifizierte MA": 4 Punkte;
"Projektleiter und Stellvertreter zzgl. fünf oder mehr vergleichbar qualifizierter MA": max. 6 Punkte;
- Nachweis Wohnbau-Referenzen (Angaben von max. 2 Referenzen, insgesamt max. 42 Punkte), jeweilige
Wertung der Referenz mit den folgenden Merkmalen:
Gesamtbaukosten des zu planenden Projekts nach §§ 33 ff. HOAI im Verhältnis zum vorliegenden Projekt
> 7,5 Mio. EUR [80%]: 2 Punkte
> 9,0 Mio. EUR [100%]: 4 Punkte
>= 10,0 Mio. EUR [120%]: 6 Punkte;
Sanierung unter bewohnten Verhältnissen, Wohnungsauslastung bei
< 30 %: 2 Punkte
< 60 %: 4 Punkte
>= 60 %: 6 Punkte;
Energetische Sanierung von Wohngebäuden incl. barrierefreier Aufzugsnachrüstung: 3 Punkte je Referenz;
Einhaltung des Kostenrahmens (Vergleich der angesetzten Plankosten mit der Realität bei Referenzen): 3
Punkte je Referenz;
mit öffentlichen Fördergeldern/Zuwendungen finanzierte Bauprojekte: 3 Punkte je Referenz;
Maximal 60 Punkte sind erreichbar. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei
Punktegleichstand entscheidet zunächst der höhere Punktestand bei den Referenzen, danach das Los (alternativ
kann der AG mehr Bewerber zulassen als vorgesehen).