Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich mit den Ausschreibungsunterlagen.
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu Arbeitskräften und Geräten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Der Bieter hat folgende Nachweise/Zertifizierungen vorzulegen/nachzuweisen:
- Nachweis Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3 §2) mit gültiger Errichtungsberechtigung eines Energieversorgungsunternehmens (EVU);
- Eintragung in ein Installateur- Verzeichnis eines EVU
- Nachweis der Berechtigung für Arbeiten unter Spannung (AuS-Berechtigung) bei einem EVU;
- Nachweis Kabellehrgang Grundkurs bis 30 kV;
- Nachweis Wiederholungslehrgang Montage von Muffen bis 30 kV;
- Es sind drei Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) für die Ausführung von vergleichbaren Leistungen -> für die Verlegung von mindestens 3.000m MS-Kabel innerhalb eines Kalenderjahres in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2024). Die Leistungen müssen abgeschlossen sein. Nachfolgende Angaben müssen in der Erklärung enthalten sein: Geschäftsjahr, Objektbeschreibung, Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer), Art der Leistung / Art der Baumaßnahme, Länge, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner des AG inkl. Telefonnummer