Für die Erstellung der Bohrungen wird für jeweils beide Standorte eine Tiefbohranlage nach Stand der Technik sowie damit im Zusammenhang stehende Leistungen wie folgt benötigt:
- Gestellung und Betrieb einer geeigneten, elektrisch oder elektrisch-hydraulisch angetriebenen Tiefbohranlage mit Nebeneinrichtungen (u. a. Tankanlage, Spülungsaufbereitung, Büro- und Aufenthaltscontainer usw.);
- Installation und Betrieb von Bohrlochkontrollausrüstung;
- Erbringung von Service- und Nebenleistungen gem. Ausschreibungsunterlagen, welche im Zusammenhang mit den Bohrtätigkeiten stehen (z. B. Gewindereinigung von Futterrohren, Verschrauben von Futterrohren, geologischer Samplerdienst (Mud Logger), Kran-/Transportarbeiten, Testausrüstung für hydrodynamische Bohrlochtests).