Neuordnung Berliner Vorstadt Abwassernetz
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.02.2025
25.03.2025
17.02.2025 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Energie und Wasser Potsdam GmbH
DE138406802
14480
14480
Potsdam
Deutschland
DE404
Technischer Einkauf (S-E)
beate.warnst@ewp-potsdam.de
+49 3316611616

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
+49 331-8661719
+49 331-8661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71323000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beabsichtigt ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Abwassernetzes der Berliner Vorstadt aufgrund hydraulischer Probleme im Regenwasser- sowie Schmutzwassernetz. Es soll eine Studie erstellt werden, die einen Sanierungsplan mit einem Regenwasserkonzept kombiniert und dabei die Machbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung in den einzelnen Straßenzügen mit dem Fokus auf Versickerung, Rückhaltung und Reinigung bewertet.

Ziel der Studie ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Trennsystems der Berliner Vorstadt, welches aufgrund unzureichender Gefälleneigungen im Kanalnetz, sowie gegensätzlicher Fließrichtungen in den Kanälen (durch diverse Hochpunkte im Leitungsnetz) hydraulische Schwachstellen zeigt, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu verbessern.
Zudem wird langfristig angestrebt, die Einleitung des Regenwassers aus dem Einzugsgebiet zu reduzieren, welches insbesondere dadurch erreicht werden soll, dass das Regenwasser (privat und öffentlich) ortsnah versickert wird. Dafür sollen u.a. die Bodenverhältnisse auf Versickerungsfähigkeit untersucht sowie die Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Zuge der konzeptionellen Überarbeitung müssen die zulässigen Einleitmengen, in die dem Betrachtungsgebiet angrenzenden Gewässer, überprüft werden. Zusätzlich sollen zwei Einleitpunkte (A108 und A114) umverlegt bzw. stillgelegt werden, da sie sich auf privaten Grundstücken befinden.
Anhand hydraulischer Modellierung sollen zur Zielerreichung verschiedene Varianten erarbeitet und anhand ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien verglichen werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Planungsgegenstände:
Die Studie soll die nachfolgenden Anforderungen unter Berücksichtigung des Technischen Regelwerkes der EWP GmbH erfüllen:
- Beschaffung aktueller Stadtkartendaten und Darstellung im Lageplan
- Darstellung des Ist-Zustandes inkl. Einzugsflächenermittlung und Baugrundverhältnisse / Möglichkeiten zur Versickerung, inkl. Ortsbegehungen, Erstellung einer Fotodokumentation
- Aufstellung einer gutachterlichen Stellungnahme zu den Baugrundverhältnissen im Untersuchungsgebiet, insbesondere zu Versickerungseigenschaften und Grundwasserständen, als Grundlage für die Vorbemessung der Versickerungsanlagen
- Hydraulische Berechnung des Ist-Zustandes, inkl. Erstellung eines digitalen Netzmodells des bestehenden Kanalnetzes
- Auswertung der Berechnung, Kennzeichnung und Bewertung von Problembereichen
- Kanalnetzentwurf und Vorbemessung im Zeitbeiwertverfahren
- Erstellung und Bewertung von 3 Varianten zur Umsetzbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung im Einzugsgebiet inkl. Vorbemessung von Netzerweiterungen und Anlagen zur Regenwasserbewirtschaftung und -behandlung (oberflächennahe vs. unterirdische Versickerung, Rückhaltung, Reinigung) in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der AG Stadtbäume und der Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam:
1. Variante: größtmögliche (örtliche) Versickerung, maximal reduzierte RW-Ableitung zu den Auslaufbauwerken, inkl. Stilllegung der Auslaufbauwerke A108 und A114, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes
2. Variante: Kombination aus wirtschaftlich sowie technisch günstigster Versickerung + minimaler Einleitmenge RW inkl. Betrachtung der Notwendigkeit einer Regenwasserreinigungsanlage, Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes
3. Variante: Alternativer Lösungsansatz auf Grundlage der DWA A102 und der Nutzung von zukunftsorientierten, innovativen Regenwasserbewirtschaftungsverfahren (Schwammstadt) zur Anpassung des Entwässerungssystems an klimatische Veränderungen (Starkregenereignisse, Dürreperioden, etc.), Dimensionierung des Regen- und Schmutzwassernetzes
- Bewertung der geplanten Versickerungsanlagen nach DWA-A 138
- Hydrodynamische Berechnung des Kanalnetzes im vorhandenen und im geplanten Ausbaustand (Überstaunachweis; max. 3 Varianten, je 3 Lastfälle)
- Erstellung eines Sanierungsplans bzw. eines Ablaufplans und den dazugehörigen Kostenrahmen für jede Variante. Die sukzessive Reduzierung der Einleitmengen je Bauabschnitt soll dabei herausgestellt werden.
- Dokumentation und Erläuterung der Untersuchungsergebnisse mit ausführlichem schriftlichem Bericht in digitaler Form (Format PDF) und 2-facher Papierfassung
- Abstimmung mit dem AG und Dritten
- Vorbereitung, Moderation und Protokollierung von drei Veranstaltungen zur Präsentation und Diskussion der Untersuchungsergebnisse
- Lieferung der Kanalnetzmodelle im Format ISYBAU-XML

Hinweise zur Angebotserstellung:
Das Angebot soll unter Benennung der eingeschätzten Gesamtstundenzahl auf Stundenbasis erfolgen. Zusätzlich soll die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie dargestellt werden. Hierzu zählt z.B. auch die Darstellung der Arbeitsschritte. Im Angebot sollte zudem eine Einschätzung des Bieters zu den vorgeschlagenen Varianten erfolgen inkl. möglicher erster Vorschläge zur Umsetzung der 3. Variante. Für das weitere Vorgehen soll zusätzlich eine Aufgabenstellung für ein Baugrundgutachten für das gesamte Betrachtungsgebiet unterbreitet werden. Die Aufgabenstellung zum Baugrundgutachten sollte im ersten Schritt der Projektbearbeitung erfolgen und an die EWP GmbH übergeben werden. Zur Angebotsabgabe soll ein erstes Konzept für die Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens vorliegen. Als Grundlage zur Angebotserstellung sollen zudem auch die Topographie Potsdams sowie die Lagepläne zum Medienbestand der Energie und Wasser Potsdam dienen. Weiterhin soll das Gutachten auf Basis der Checkliste der EWP, siehe Anhang I, Abschnitte A 1 und A 2, erstellt werden.
Zum Bietergespräch soll schließlich das Konzept zum Baugrundgutachten, sowie die Vorgehensweise zur Erstellung der Studie vorgestellt und erklärt werden. Diese Präsentation ist ebenfalls Teil der Wertung zur Vergabe.

Vorgesehender Planungszeitraum und formale Abgabe:
Der Auftragnehmer legt mit Erstellung des Angebotes eine verbindliche Zeitschiene für die Abarbeitung des Projektes vor. Zielstellung ist die Fertigstellung des Planungsprojektes innerhalb von 12 Monaten nach Auftragseingang. Das Konzept soll in 2-facher Papierfassung und einfacher digitaler Fassung abgegeben werden.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Berliner Vorstadt
14467
Potsdam
Deutschland
DE404

Das untersuchende Betrachtungsgebiet befindet sich im Nordosten der Stadt Potsdam.

Der Stadtteil ist von drei Seiten mit Wasser umschlossen: der Jungfernsee im Norden, der Tiefe See in Osten und der Heilige See im Westen. Im Nordosten befindet sich die Glienicker Brücke, welche Potsdam mit Berlin verbindet. Das Betrachtungsgebiet hat eine Fläche von ca. 100 ha. Es ist geprägt durch Wohnbebauung, die sich in Villen-, Einzel- und Reihenhausbebauung aufteilt. Zusätzlich gibt es auf zwei Flächen Kleingartenanlangen. Die Flächencharakteristik zeigt viele unversiegelte Bereiche, auf denen grundsätzlich Wasser versickert werden könnte.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
1.1 Darstellung der Arbeitsschritte

1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie

1.1 Darstellung der Arbeitsschritte (z. B. Umfang, Gebietsbearbeitung, Herangehensweise, beteilige Mitarbeitende, Aufgabenverteilung)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
25,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten

1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie

1.2 Erste Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten inkl. erste Vorschläge zu V.3; Erwägung von Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen, Bewertung der vorgeschlagenen Varianten
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in Planungsphase

1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie

1.3 Darstellung der Kommunikation zwischen AG und AN in der Planungsphase (z. B. Zwischenstände)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung

2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens

2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung (z.B. ein oder parallele Baugrundgutachten oder Zwischenstände für einzelne Gebiete)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
7,50

Zuschlagskriterium

Qualität
2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien

2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens

2.2 Beachtung und Einhaltung von Richtlinien (Checkliste aus Regelwerk)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Qualität
2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)

2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens

2.3 Anordnung der Bohrungen (z.B. Anzahl, Verteilung)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
2,50

Zuschlagskriterium

Preis
3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)

3 Honorar

3.1 Honorarermittlung (auf Stundenbasis)
(siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2)

1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix
1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala:
- ausgezeichnet: 5 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf)
- sehr gut: 4 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße)
- gut: 3 Punkte
(die Leistung entspricht voll den Anforderungen)
- befriedigend: 2 Punkte
(die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- ausreichend: 1 Punkte
(die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen)
- keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte

1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet:
Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt.
- 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt
- 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt.
- 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt.
- 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt.
- 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt.

1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl.

1.1.4. Gesamtergebnis:
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)".

avisierte Ausführungsfrist: 07/2025 bis 07/2026
Grundlaufzeit: 12 Monate

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Bieter können ihre Fragen bis spätestens zum 10.02.2025, 10:00 Uhr stellen (Bieterkommunikation). Die für die Erstellung des Angebotes relevanten Antworten auf Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren werden allen beteiligten Bietern zeitnah und anonymisiert durch den Auftraggeber am Vergabemarktplatz Brandenburg bekannt gegeben (Bieterkommunikation). Über grundlegende Änderungen im Vergabeverfahren (z.B. Fristverlängerung oder Aufhebung des Verfahrens) werden die Bieter zusätzlich schriftlich informiert. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YAAHY29

Einlegung von Rechtsbehelfen

gemäß § 160 GWB

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Für die Teilnahme am Verfahren ist eine Vertraulichkeitserklärung bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen - siehe Anlage Teilnahmeunterlagen unter "Vertraulichkeitserklaerung_VI+GSC(1)".

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Fehlende Unterlagen können bei Bedarf durch die Vergabestelle nach Einreichung der Teilnahmeanträge sowie Angebotsabgabe nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. gemittelter Gesamtumsatz

1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR)

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
2,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. gemittelter Umsatz vergleichbarer Leistungen

2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR]

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
5,00

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.Quotient aus 2. zu 1.

3. Quotient aus 2. zu 1.

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
5,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft"

4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft"

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
2,50

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in

5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
12,50

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in

6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
10,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

7. Referenzen Projektleiter*in (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
20,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
8. Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

8.Referenzen stellv. Projektleiter*in(Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
15,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
9. Schwerpunkt dezentrale Entwässerung bei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

9.Schwerpunkt dezentrale Entwässerungbei Referenzen aus 7. und 8. (Anzahl der kurz dargestellten Projekte)

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
20,00

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar

10. Angaben zur Qualitätssicherung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar

Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix"

Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte.

Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Kriterium 5+6:
5 Punkte: Ab 10 Jahre
1 Punkt: Minimaler Wert.
Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte.

Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem:
5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung,
4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung,
3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung;
2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung,
1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung.

Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, Mittelwert)
7,50

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1) Unternehmensdarstellung (Firma, Anschrift, Land, Rechtsform, gesetzlicher Vertreter bei juristischen Personen,
Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner).
(2) Eigenerklärungen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen des Bewerbers mit anderen Unternehmen
bestehen sowie ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen mit anderen zusammenarbeitet.
(3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB.
(4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(6) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
(7) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).
(8) Eigenerklärung über den Umsatz (netto) für die der anstehenden Aufgabe entsprechenden Dienstleistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(9) Angaben über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023, 2024), sowie die Anzahl der Mitarbeiter mit einer technischen Ausbildung oder Studium mit dem Arbeitsschwerpunkt Siedlungswasserwirtschaft im selben Zeitraum.
(10) Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter des Projektteams unter Benennung der vorgesehenen Funktion im Projekt. Das Projektteam muss wenigstens aus dem Projektleiter, dem stellvertretenden Projektleiter und einem Verfahrenstechniker bestehen.
(11) Angaben zu den vorgesehenen, im Organigramm benannten Mitarbeitern des Projektteams unter Angabe der/
des:
- Namens,
- fachlichen Lebenslaufs,
- Berufsausbildung,
- Qualifikationen/Abschlüsse,
- Berufsjahre nach Abschluss,
- Berufserfahrungen in Jahren in der vorgesehenen Funktion,
- Dauer der Unternehmenszugehörigkeit.
(12) Angabe von mindestens einem - zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025 für die Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von Wohn- und
Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 2.000.000 EUR unter Angabe:
- des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse),
- des Planungs- und Bauausführungszeitraumes,
- des Ortes,
- des Projektnamens,
- der Gesamtkosten (netto) in EUR,
- der Kurzbeschreibung des Projekts,
- der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung,
- der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI.
(13) Angabe von mindestens einem - im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages - abgeschlossenen
Referenzprojekt für den im Teilnahmeantrag angegebenen stellvertretenden Projektleiter aus den Jahren 2015 - 2025
für die Mitarbeit in der Projektleitung vergleichbarer Projekte von Entflechtungs- und Entkopplungsmaßnahmen von
Wohn- und Gewerbegebieten mit Gesamtkosten (Planung und Bau) von mindestens 1.000.000 EUR unter Angabe:
- des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Telefax, eMailAdresse),
- des Planungs- und Bauausführungszeitraumes,
- des Ortes,
- des Projektnamens,
- der Gesamtkosten (netto) in EUR,
- der Kurzbeschreibung des Projekts,
- der Kurzbeschreibung der wesentlichen Aufgabenbereiche in der Projektleitung,
- der erbrachten Leistungsbilder und -phasen gemäß HOAI.
(14) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Folgende Unterlagen sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
- siehe Anlage Teilnahmeunterlagen "1. Stufe_Anschreiben"

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
- in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
- wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
- mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung