Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage Werder
s. Leistungsbeschreibung
Sämtliche sich aus den Vergabeunterlagen ergebenen Inhalte werden Vertragsbestandteil.
Eine Teilnahme an dem Eröffnungstermin der Angebote ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VGV).
Nachweise zur Eignung des Bieters
Es gelten die aktuellen vergaberechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vergabeverordnung sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung.
s. Formblatt 3.4 EU "Zusammenstellung der Angebotsunterlagen"
s. Leistungsbeschreibung und darüberhinausgehende Vergabeunterlagen.