Winterdienstleistungen - 2 Lose
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.07.2024
15.07.2024 09:00 Ortszeit
15.07.2024 09:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Zehdenick
12-12992262161431-15
Falkenthaler Chaussee 1
16792
Zehdenick
Deutschland
DE40A
Zentrale Vergabestelle
vergabe@zehdenick.de
+49 33074684146
+49 33074684119

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Zehdenick
12-12992262161431-15
Falkenthaler Chaussee 1
16792
Zehdenick
Deutschland
DE40A
Zentrale Vergabestelle
vergabe@zehdenick.de
+49 33074684146
+49 33074684119

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Postdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg
+49 3318661719
+49 3318661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90620000-9
90630000-2
90610000-6
90600000-3
90000000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Zehdenick beabsichtigt klassiche Winterdienstleistungen für die Kernstadt und seine Ortsteile zu beauftragen. Dieser umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zum Sicherstellen von Verkehrssicherheit, Mobilität und Wirtschaftlichkeit des Verkehrsablaufes im Winter. Insbesondere im Straßenwesen werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Eis und Schnee ergriffen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ausgeschrieben wird die Leistung in 2 Losen:
Los 1 - Ortsteile Kappe, Krewelin, Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf
Los 2 - Kernstadt Zehdenick und Ortsteile Badingen, Burgwall, Klein Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Zabelsdorf

Mit Zuschlagserteilung wird ein Vertrag mit einer dreijährigen Laufzeit geschlossen, der um 1 weiteres Jahr verlängert werden kann.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
15.11.2024
31.03.2027

Das Vertragsverhältnis beginnt mit Auftragserteilung, spätestens aber am 15.11.2024 und endet am 31.03.2027. Eine Vertragsverlängerung um ein Jahr ist möglich.
Die eigentlichen Saisonzeiten dauern jeweils vom
15.11.2024 - 31.03.2025
15.11.2025 - 31.03.2026
15.11.2026 - 31.03.2027
(Mögliche Verlängerung: 15.11.2027 -31.03.2028)
Auch vor Beginn der festgelegten Saisonzeiten muss der Winterdienst im Bedarfsfall bei Einsetzen der Witterung erfolgen.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Stadt und Ortsteile
16792
Deutschland
DE40A

Los 1 - Ortsteile Kappe, Krewelin, Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf
Los 2 - Kernstadt Zehdenick und Ortsteile Badingen, Burgwall, Klein Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Zabelsdorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Selbstständige

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Bindefristende: 27.08.2024
2. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf
sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart 1)

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 1)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung 1)

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem 1)

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 1)

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal 1)

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9Y666QTA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)

Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.

Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können 1)

Deutsch

Varianten / Alternativangebote 1)

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter 1)

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist 1)

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote 1)

keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)

Nachforderung 1)

Manche fehlenden Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden

Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben gefordert:

- Erklärung über den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren

- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall (mindestens 2-fach pro Kalenderjahr): Personenschäden 3,0 Mio. EUR; Sachschäden 1,0 Mio EUR. (Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.)

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Mittels Formular "Eigenerklärung zur Eignung" werden folgende Angaben gefordert:

- Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt

Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mittels Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"

- Erklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung mindestens 2 vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbar heißt Leistungen für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber im Rahmen von Winterdienstleistungen auf Straßen und Wegen. Bei einer Bietergemeinschaft
sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB.

- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen
Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Eignungskriterium

Sonstiges
Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter

Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben.

Finanzierung 1)

Rechtsform des Bieters 1)

Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag 1)

Geschäftssprache Deutsch

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung:
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von
13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen 1)

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme 1)

Angaben zur beruflichen Qualifikation 1)

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung 1)

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1: Ortsteile Kappe, Krewelin, Los 1: Ortsteile Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90000000-7
90620000-9
90610000-6
90600000-3
90630000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
16792
Deutschland
DE40A

Ortsteile Kappe, Krewelin, Kurtschlag, Vogelsang und Wesendorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2: Kernstadt Zehdenick und Ortsteile Badingen, Burgwall, Klein Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Zabelsdorf
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90000000-7
90600000-3
90610000-6
90620000-9
90630000-2
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
16792
Deutschland
DE40A

Kernstadt Zehdenick und Ortsteile Badingen, Burgwall, Klein Mutz, Bergsdorf, Marienthal, Mildenberg, Ribbeck und Zabelsdorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen