Zur Feststellung der technisch-fachlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter drei (3) vergleichbare Projektreferenzen der zurückliegenden 3 Geschäftsjahre vorzulegen. Der Referenzauftrag muss mit der im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zu vergebenden Leistung inhaltlich vergleichbar sein (Steuerberatungsleistungen). Nur vergleichbare Referenzen können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulative Mindestanforderungen) für die Referenzen erfüllt sind:
1. Steuerliche Beratung und Betreuung, Erstellung von Jahresabschlüssen
2. für staatlich von Bund und Land gleichermaßen finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
3. Auftragsvolumen von mindestens 40.000,00 EUR netto pro Jahr
4. nicht älter als drei Jahre.
Der Referenznachweis im Angebot muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Name des Unternehmens (Referenzgeber)
- Art der ausgeführten Leistung / Auftragsgegenstand
- Auftragsvolumen
- Datum und Dauer der Leistungserbringung
Die o.g. Referenzangaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Werden keine Referenzen mit dem Angebot vorgelegt, gilt die Eignung als nicht erfüllt und das Angebot muss zwingend ausgeschlossen werden.