Neugestaltung und grundhafter Ausbau des Wohngebietes "Am Mühlberg" Luckau
Der Umfang der Planungsleistungen bezieht sich auf nachfolgend genannte Verkehrs- und Erschließungsanlagen im öffentlichen Raum auf kommunalen Grundstücken.- Fahrbahn - Gehwege- Regenwasserkanalisation / Niederschlagswassermanagement mit Bauwerken - Straßenbeleuchtung- Nahwärmeleitungen (optional)- Freiflächen zwischen den Wohnblöcken
Wohngebiet "Am Mühlberg"
1. Projektbeteiligte (Anzahl, Erfahrungen und Qualifikation)2. technische Leistungsfähigkeit3. Angaben zu Planungspartnern und Subunternehmen4. Referenzen zu ähnlich gelagerten Projekten6. Erfahrungen mit dialogorientierter, partizipativer Planung7. Werkzeuge der Kosten- und Bautenstandskontrolle
1. Zeitliche Projektplanung (Ablaufplan)2. Vorschläge für die Abstimmungsprozesse mit Akteuren
1. Vorstellung des Büros und Planungsteams2. Vorstellung von Lösungsansätzen bezüglich des öffentlichenVerkehrsraumes, Straßenquerschnitt und Platzgestaltung
1. Honorarsatz mit Leistungsphasen2. Nebenkosten3. Stundensätze der Projektbeteiligten
Bitte reichen Sie alle Angebotsunterlagen (sofern möglich) im "PDF" ein
Rückfragen sind nur über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Brandenburg möglich.
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen). Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Eine Anleitung für die elektronische Angebotsabgabe finden Sie unter folgendem Link:https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Angebotsabgabe
Stadt LuckauAm Markt 3415926 Luckau
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben- Angabe zu den Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen bzw. zu den Führungskräften des Unternehmens- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung- Nachweis der Fachkunde (Zertifikate, Berufliche Qualifikation etc.)
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.