Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird verlangt:
- mindestens drei Referenzprojekte in Listenform über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und somit den Nachweis erbracht wird, dass der Bieter mit der ausgeschriebenen Bauweise vertraut ist,
- Nachweis der Zertifizierung nach DVGW W 120,
- Namen und berufliche Qualifikation des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
- Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind. Beachte: Der Bieter hat den Nachweis zu erbringen, dass die ausgeschriebenen Hauptleistungen in Eigenleistung ausgeführt werden.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann die Bescheinigung im PQ-Verzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Achten Sie bitte auf die Aktualität der im PQ-Verzeichnis hinterlegten Unterlagen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen verwenden als vorläufigen Nachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung".
Eine EEE wird akzeptiert.