Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt:
- aktuelle Berufshaftpflichtversicherung in entsprechender Höhe,
- Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, SOKA-Bau Bescheinigung,
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann die Bescheinigung im PQ-Verzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen verwenden als vorläufigen Nachweis das Formblatt 124 "Eigenerklärung Eignung".
Eine EEE wird akzeptiert.