Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird verlangt:
- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, Zeitraumes der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, einschl. Führungskräfte
- Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
- erweitertes Führungszeugnis der für diesen Auftrag eingesetzten Reinigungskräfte.
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der SV-Träger/ Sozialkassen,
- aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz solcher Arbeitskräfte)
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann die Bescheinigung im AVPQ-Verzeichnis vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Eine EEE wird akzeptiert.