Die Gemeinde Michendorf beabsichtigt die Erweiterung der am Schulstandort vorhandenen elektronischen Schließanlage zu vergeben.
Siehe Anlage 2 Leistungsverzeichnis.
"Die Montage der Schließzylinder erfolgt in meherer Abschnitten, gemäß Baufortschritt. Es sind davon auszugehen, dass bis zu fünf separate Montagetermine durchgeführt werden. Die Arbeiten können nicht kontinuirlich erbracht werden; zeitliche Unterbrechungen sind einzukalkulieren."
Ausführungsbeginn: 02.05.2025Gesamtfertigstellung: 31.07.2025
Vergabemarktplatz
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau).
1) Bei Beauftragung muss der Auftragnehmer über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese ist durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherung oder eine Absichtserklärung der Versicherung bei Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abzuschließen nachzuweisen.
2) Es sind die folgenden Nachweise vorzulegen:Nachweis Sozialkasse (inkl. Bruttolohnsumme, Arbeitstunden, Zahl der Beschäftigten)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Zu 1): Das umfasst mindestens folgende Deckungssummern pro Versicherungsfall (Mindestanforderung):für Personenschäden von mindestensEUR 1.000.000,00 (brutto) und für Sach- undVermögensschäden von mindestens EUR 500.000,00 (brutto);
Der Auftragnehmer wird an den allgemeinen Kosten der Baustelle dergestalt beteiligt, dass von der Netto-Schlussabrechnungssumme nachfolgende anteilige Beträge in Abzug gebracht werden:
a) Kosten für Bauwasser (Verbrauch): 0,2%b) Kosten für Energie (Verbrauch): 0,2%c) Kosten für Sanitäreinrichtungen: 0,2%d) Bauleistungsversicherung: 0,2%
Die Bedingungen des Brandenburgischen BbgVerG sind einzuhalten.
Mit Abgabe des Angebotes verpflichtet sich der Bieter die genannten Ausführungszeiträume einzuhalten:
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristenoder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 0,2% Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.