Reinigungsleistungen in der Kastanienschule,Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Ziegelstr. 20, 14913 Jüterbog
Reinigungsleistungen in der Kastanienschule,Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Ziegelstr. 20, 14913 JüterbogLos 1 - Unterhalts- und GrundreinigungLos 2 - SchmutzfangmattenreinigungLos 3 - Reinigung BällebadLos 4 - Glasflächen-, Rahmen-und Jalousettenreinigung
Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen. Die Mindestlaufzeit beginnt am 01.03.2025 und endet am 28.02.2026.Die ordentliche Kündigung ist während der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Wird das Vertragsverhältnis vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Mindestlaufzeit in Textform gekündigt, verlängert sich das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit, jedoch maximal bis zum 28.02.2029. Während dieses Verlängerungszeitraums können beide Parteien den Vertrag fristgemäß kündigen, wobei die Kündigungsfrist sechs Monate zum Monatsende beträgt. Erfolgt keine Kündigung, so endet das Vertragsverhältnis mit dem 28.02.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Gesamtleistungspunktzahl ist die Summe der erreichten Punkte aus der Reinigungszeit im Jahr. Maximal können je 1.000 Punkte (getrennt Los 1 und Los 4) für das Kriterium Leistung erreicht werden.
Um das Kriterium Preis mit dem Kriterium Leistung vergleichbar zu machen, wird dieses wie folgt festgesetzt: Der günstigste Angebotspreis A (Minimum) aller wertbaren Angebote wird durch den Angebotspreis A des zu wertenden Angebots dividiert und mit dem höchsten Wert der erreichten Leistungspunkte L (Maximum) aller wertbaren Angebote multipliziert
Für die Lose 2 und 3 wird der Zuschlag ausschließlich auf den Preis erteilt.
Es werden keine Unterlagen nachgefordert.
Formular 4.1 ist erforderlich.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung sowie der Unterschriftsberechtigung
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) und für sonstige Schäden mindestens EUR 2.000.000 (brutto) besteht bzw. wird von mir im Falle der Beauftragung abgeschlossenDie entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannte Anforderung genügende Vereinbarung abzuschließen ist in Kopie als Anlage beizufügen. Der Versicherungsnachweis ist eine Mindestanforderung an die Eignung. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
ZERTIFIKAT "Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen" der Industrie und Handelskammern für den Liefer- und Dienstleistungsbereich
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers Vorstellung von mindestens drei Referenzprojekten, die mit der vorliegend zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten 3 Jahren begonnen/durchgeführt/beendet wurden. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Leistungserbringung des Bieters hinsichtlich Reinigungsleistungen für Bildungs-/Verwaltungseinrichtungen (oder funktional vergleichbar) betreffen so-wie jeweils eine Mindestfläche von 500 m² betreffen.Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen anzugeben. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, für den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
Nachweis, dass durch das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB durch rechtskräftige Verurteilung (bzw. auch keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung) sowie keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen