VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
Frage:
In den Ausschreibungsunterlagen sind unter anderem folgende Dokumente enthalten:
5.5 EU Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (1)
5.6 EU Ergänzung Angebotsschreiben bei vermischten und Akkordleistungen (2)
Könnten Sie bitte erläutern, worin der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten besteht?
Sind beide Dokumente einzureichen?
Antwort:
Der Unterschied der Formulare 5.5 und 5.6 besteht darin, dass im Formular 5.5 ein fertiges Berechnungsgerüst vorgegeben ist, während im Formular 5.6 der Bieter selbst eine Berechnung einfügen muss.
Inwiefern diese Formulare für Ihre Angebotsabgabe relevant sind kann ich nicht beurteilen. Einreichen ja, sollte diese nicht zutreffen erübrigt sich das ausfüllen und diese sind nur mit dem Vermerk "Trifft nicht zu" den einzureichenden Unterlagen beizufügen.
Freundliche Grüße
H. Erdmann
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
anliegend erhalten Sie die Beantwortung einiger Fragen zum Vertragsentwurf.
Freundliche Grüße
H. Erdmann
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Beantwortung Bieterfragen.pdf | 14.03.2025 | 9,2 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Bieter,
anliegend erhalten Sie das Formular "Objektbesichtigung", welches ich leider verabsäumt habe bereitzustellen.
Freundliche Grüße
H. Erdmann
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachweis der Objektbesichtigung.pdf | 03.03.2025 | 125,1 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Frage 1. Schmutzfangmattenspezifikationen
A) Leider konnten wir Ihren Vergabeunterlagen keine Angaben zur gewünschten Schmutzfangmattenfarbe entnehmen. Gehen wir recht in der Annahme, dass die Schmutzfangmatten in einem schmutzunempflindlichen "anthrazit-gesprenkelt" gewünscht werden?
B) Leider befindet sich in unserem Standardsortiment keine Größe 230x110. Gerne bieten wir Ihnen eine Schmutzfangmatten in der Größe 115x240 (anthrazit-gesprenkelt) an. Kann diese Abweichung ihrerseits akzeptiert werden?
Antwort:
A) Die Lieferung und der Tausch der Schmutzfangmatten können in der vorgeschlagenen Farbe erfolgen oder in einer anderen "schmutzunempfindlichen" Farbe.
B) Die Größenabweichung wird nicht akzeptiert. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Größen sind zwingend anzubieten..
Frage 2: 2. Serviceintervall
Aus Ihrer Leistungsbeschreibung geht hervor, dass Sie den Wechsel der Schmutzfangmatten in einem "monatlichen" Intervall wünschen.
Unser Servicekonzept arbeitet in einem 4-wöchentlichen Tauschrhythmus, wodurch im Jahr 13 Servicetermine/Wechsel erfolgen.
Wird das 4-wöchentliche Tauschintervall von Ihnen zur Angebotsabgabe zugelassen?
Antwort:
Nein, das 4-wöchentliche Tauschintervall wird nicht akzeptiert.
Ihr Servicekonzept berücksichtigt nicht, dass in den Schulferien keine Reinigungsleistungen und somit auch kein Mattenwechsel erfolgt.
Die von mir angegebene Anzahl für den Mattenwechsel trifft zu. Zu Grunde liegt die Maßgabe, dass in den Wintermonaten in jeder zweiten angefangenen Woche, die keine Ferienwoche ist, ein Mattenwechsel erfolgen soll.
In den Sommermonaten erfolgt der Mattenwechsel einmal im Monat.
Dieser Wechselturnus bildet auch die Grundlage für die Berechnung in den Spalten J und K des Leistungsverzeichnisses.
Freundliche Grüße
H. Erdmann
Dateianhänge:
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