1. Eintragung bei der Ingenieurkammer*(soweit zutreffend) oder
2. Handelsregisterauszug*:
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in
dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht
des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in
ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im
Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der
erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in
ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer
wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.).
Zur Erklärung sind die Angaben zur "Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung" vorzunehmen. Ergänzende Nachweise (z.B.
Handelsregisterauszug) sind als eigene Anlagen dem Angebot
beizufügen.
3. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (aktuell)
4. Erklärung, dass der Bewerber bzw. Bieter seinen gesetzmäßigen
Verpflichtungen nachkommt
- Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in
Steuersachen - Finanzamt)
- Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Unbedenklichkeitsbescheinigungen - Krankenkassen**,
Berufsgenossenschaft)
** bei der die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind
Ergänzende Nachweise sind als eigene Anlagen dem Angebot
beizufügen.
Hinweise:
- Bieter, die in die engere Wahl kommen, werden aufgefordert die
Eigenerklärungen innerhalb einer von der Vergabestelle
festgelegten Frist (Angabe in Kalendertagen) mittels
Bescheinigungen nachzuweisen.
- Die Unterlagen nach Punkt 1, 2 und 4 dürfen zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein (max. 6
Monate alt, gerechnet vom Datum/Ende der Angebotsfrist).
- Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde,
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die
Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis
vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten
sind und die geforderte Aktualität (max. 6 Monate alt, gerechnet
vom Datum/Ende der Angebotsfrist) aufweisen.
- Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als
30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim
Bundeskartellamt anfordern.
- Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen bzw. die geforderten Nachweise (max. 6 Monate
alt, gerechnet vom Datum/Ende der Angebotsfrist) auch für diese
Unternehmen vorzulegen oder werden innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist (Angabe in Kalendertagen)
nachgefordert.
Die gekennzeichneten Nachweise und Erklärungen (*) sind dabei
eine Mindestanforderung.