- den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar ist
- die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes bzw. Gewerbeanmeldung und Handwerkskarte
- Drei Referenzen für Oberbauschichten für Straßen aus Asphalt (ab einer Auftragssumme von 500.000 EUR)
- Angaben: ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse(n) und des Finanzamtes),
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG) angemeldet hat
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind.
Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Weiterhin sind mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB
- Erklärung zu den Mindestanforderungen nach dem BrbVergG
- eine Bescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (mit Angabe
der versicherten Risiken und der Versicherungssummen im Einzelfall und pro Jahr) Mindestversicherungssummen je Schadensereignis: Personenschäden 2.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden
1.000.000 EUR bzw. die Bereitschaft eine solche abzuschließen
Die Jahreshöchstleistung muss jeweils mindestens das Doppelte der genannten Summen betragen.
- Qualifikationsnachweis der Fachsicherungsfirma gem. MVAS 99
- Qualifikationsnachweis "Güteschutz Kanalbau"
- Nachweis Oberbauleitung (nur durch einen fachkundigen Bauingenieur/Master mit. mind. Fachhochschulstudium der Fachrichtung Tief- bzw. Ingenieurbau und zehnjähriger Berufserfahrung)
Vor Zuschlagserteilung ist auf Aufforderung die SOKA- Bau- Bescheinigung vorzulegen.