VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wurde die folgende Frage gestellt, die wir hiermit für alle beantworten:
FRAGE: Von wem sind die besonderen Leistungen Bauphysik und Brandschutz zu erbringen?
ANTWORT: Das ist nicht festgelegt. Die verpflichtend anzubietenden besonderen Leistungen können vom Objektplaner Gebäude, vom Tragwerksplaner oder durch ein benanntes Nachunternehmen erbracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Das Vergabemanagement
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Nachricht:
Sehr geehrter Herr Eggers,
die besonderen Leistungen können durch den Objektplaner oder den Tragwerksplaner oder einen Nachunternehmer erbracht werden, der von Objekt- oder Tragwerksplaner gebunden wird. So können die Bieter, die entsprechende Fachplaner im eigenen Büro haben, die Leistungen selbst anbieten und erbringen, oder, wenn keine entsprechenden Fachplaner vorhanden sind, externe Anbieter als Nachunternehmer binden. Die Paketausschreibung soll die Informationsverluste minimieren sowie Planungs-Nachträge vermeiden und die Kommunikation zwischen den Planern fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Katharina Gnauck
Sachgebiet Stadtentwicklung
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