Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht der Bieter Unklarheiten, so muss darauf unverzüglich vor Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" hingewiesen werden. Entsprechendes gilt auch für sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Ausschreibung.
Mitteilungen, Hinweise oder Fragen sind innerhalb der vorgegebenen Fristen elektronisch über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" an die Vergabestelle der Stadt Teltow zu richten. Eine Beantwortung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Telefonische Anfragen werden nicht bearbeitet.
Bei Abweichungen des Gesamtpreises vom Produkt des Einzelpreises mit der Menge ist der Einzelpreis entscheidend.
Möchte ein Bieter als bevorzugter Bieter im Rahmen der FrauenförderVO berücksichtigt werden, muss er das entsprechende Formblatt ausgefüllt mit einreichen.