VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen haben sich zum Vergabeverfahren ergeben:
1. Frage:
Bezugnehmend auf die Positionen 1.9 und 1.11, jeweils im Los 1 und Los 2 der Leistungsbeschreibung bitten wir Sie um Klarstellung, was vom Auftraggeber genau gefordert wird.
In Position 1.9 fordern Sie die Festplattengruppe 1 mit mindestens 2x 480 GB M.2-SSDs, die kompatibel mit einem RAID-Controller 1 (Pos. 1.11) sein sollen. In Position 1.11 wird jedoch kein RAID-Controller erwähnt, sondern lediglich auf das Bootmedium hingewiesen. Gleichzeitig spezifiziert Position 1.12 einen RAID-Controller, der jedoch für SAS-Laufwerke ausgelegt ist und offenbar nicht für die M.2-SSDs genutzt werden kann.
Gehen wir daher recht in der Annahme, dass es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler handelt? Falls eine RAID-Konfiguration für die M.2 SSDs in Position 1.9 erforderlich ist, bitten wir um Klärung, ob ein separater RAID-Controller für die M.2-SSDs vorgesehen werden soll oder ob eine Software-RAID-Lösung auf Basis des Mainboards akzeptiert wird.
Falls eine Anpassung notwendig ist, bitten wir darum, ein entsprechend geändertes Leistungsverzeichnis zur Verfügung zu stellen sowie um Verlängerung der Angebotsfrist.
1. Antwort:
Die Pos. 1.11 wurde in dem Dokument "Leistungsbeschreibung und Preisblatt 37-2024 EU Los 1-2" für beide Lose angepasst. Die Änderungen sind farblich unterlegt. Das Dokument wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht sowie dieser Nachricht im Anhang beigefügt. Bitte nutzen Sie zur Angebotserstellung nur noch das Dokument "Leistungsbeschreibung und Preisblatt 37-2024 EU Los 1-2_v1". Eine Nichtbeachtung führt zum Ausschluss.
Das Bootmedium (Pos. 1.11) muss von den anderen Festplatten getrennt betrachtet werden. Deshalb werden zwei Hardware-Raid-Controller (Pos. 1.11 und Pos. 1.12) benötigt.
Aufgrund von Performancegründen werden Hardware-RAID-Controller und kein Software-RAIDs ausgeschrieben.
Eine Verlängerung der Angebotsfrist ist aufgrund der geringfügigen Änderung nicht angedacht.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Leistungsbeschreibung und Preisblatt 37-2024 EU Los 1 - 2_v1.xlsx | 14.11.2024 | 25,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zur Leistungsbeschreibung zum Punkt 2.4 - Inventarisierung für das Los 1 und das Los 2 teilen wir folgendes mit:
Mit Auftragserteilung werden dem Auftragnehmer Inventaraufkleber für die jeweiligen Schulstandorte übergeben. Diese sind an den Servern durch den Auftragnehmer nach Vorgabe des Auftragsgebers anzubringen. Des Weiteren sind die Nummern der Inventaraufkleber mit den dazugehörigen Seriennummern, Gerätebezeichnung in einer Excel-Tabelle (wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt) an den jeweiligen Standort-Verantwortlichen zu übergeben.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage hat sich zum Vergabeverfahren ergeben:
Frage:
Ist es zwingend notwendig ein LCD Display an der Frontseite zu verwenden, wenn ja passt nur der Hersteller Dell?
Antwort:
Die LCD-Blende ist nicht zwingend erforderlich, also keine Mindestanforderung an die anzubietenden Produkte.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage hat sich zum Vergabeverfahren ergeben:
Frage:
Sie fordern als Ausstattungsmerkmal bei den anzubietenden Servern das Vorhandensein einer LCD Blende, Die Auswahl von Serverherstellern wird hierdurch stark eingeschränkt. Ist das Vorhandensein einer LCD Blende am Server ein K.O. Kriterium?
Antwort:
Die LCD-Blende ist nicht zwingend erforderlich, also keine Mindestanforderung an die anzubietenden Produkte.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
---|---|---|---|---|
Es sind keine Dateien hochgeladen worden. |