VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen haben sich zum Vergabeverfahren ergeben:
Frage:
Wie soll mit der Verkabelung für die Medientechnik umgegangen werden?
Ist diese in diesem Projekt mit zu planen oder gibt es dazu ein extra Projekt?
Antwort:
Der AN hat die Anforderungen an die entsprechenden Kabel und Anschlüsse zu definieren. Zudem sind die erforderlichen Steuerungsprinzipien und Strangschemen einschließlich der Schaltkreise der Medientechnikverkabelung durch den AN zu erstellen. Im Ergebnis muss eine Grundlage durch den AN geschaffen werden die es dem GU ermöglicht, eine entsprechende Ausführungsplanung zu erstellen.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen haben sich zum Vergabeverfahren ergeben:
1. Frage:
Welche anrechenbaren Kosten sollen für die Kalkulation des Honorars zu Grunde gelegt werden?
1. Antwort:
Der AG geht davon aus, dass das Honorar nicht über anrechenbare Kosten im Sinne der HOAI Logik, sondern über die aus Sicht des Bieters erforderlichen Ressourcenaufwände (Personentage bzw. Stundenaufwände je Funktionsgruppe) kalkuliert wird. Ungeachtet dessen wird vom AN im Zuge der Auftragsbearbeitung erwartet, dass die mit der Medientechnikplanung verbundenen Kosten für Technische Ausstattung (Endgeräte), etwaige Konsolen/Halterungen (z.B. Beamerlift), etc., Verkabelungen (LAN + ELT), Bediengeräte sowie Steuerungssoftware und IT-Hardware auf Basis der ermittelten Massen und Qualitäten berechnet werden.
2. Frage:
Sollen die im Modulkatalog dargestellten IT-Ausstattungen für Arbeitsplätze und auch Büro/Beratungsräume in die Planung mit aufgenommen werden?
2. Antwort:
Die im Modulkatalog dargestellte Ausstattung ist ein erster Aufschlag. Der "Büroarbeitsplatz" ist in seiner Ausstattung bereits festgelegt. Die Module für Fokus, Besprechung, Kreativität und Kommunikation sollen im Rahmen der Medientechnikberatung und -planung mitbetrachtet werden.
3. Frage:
Sind bezüglich Elektro- und LAN-Infrastruktur/ Verkabelung nur die Anforderungen zu benennen oder wird auch eine Kabelplanung erwartet?
3. Antwort:
Der AN hat die Anforderungen an die entsprechenden Kabel und Anschlüsse zu definieren. Zudem sind die erforderlichen Steuerungsprinzipien und Strangschemen einschließlich der Schaltkreise der Medientechnikverkabelung durch den AN zu erstellen. Im Ergebnis muss eine Grundlage durch den AN geschaffen werden die es dem GU ermöglicht, eine entsprechende Ausführungsplanung zu erstellen.
4. Frage:
Welche Dokumente sollen unter der Begrifflichkeit "Ausschreibungsplanung" erstellt werden?
4. Antwort:
Dem AN obliegt die Aufgabe des Erarbeitens der Ausschreibungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfsplanung bzw. des BIM-Fachmodells. Darüber hinaus benennt er alle Produkt-/Hardware-/Software-Spezifikationen einschl. erforderlicher Schnittstellenanforderungen an die Software sowie Hardware-Anschlüsse und Verkabelungen, Steuerungsprinzipien und Strangschemen einschließlich Schaltkreise. Generell erfolgen alle Angaben produktneutral (ggf. unter Nennung von Leitfabrikaten, wo zwingend erforderlich) und dienen im Weiteren als Basis der weiteren Ausführungsplanung (erfolgt durch den Generalunternehmer) bzw. Beschaffungsprozess der Hard- und Software für die Medientechnik (erfolgt durch den AG).
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Fragen haben sich zum Vergabeverfahren ergeben:
1. Frage:
Unsere standardmäßige Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden in Höhe von 3.000.000 EUR und Sachschäden in Höhe von 1.000.000 EUR ab. Erfahrungsgemäß sind diese Versicherungswerte in Projekten, die mit diesem Projekt vergleichbar sind, ausreichend. Wir bitten um Prüfung, ob diese Werte auch in diesem Fall ausreichend sind?
1. Antwort:
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3.000.000 EUR für Personenschäden ist in diesem Projekt ausreichend. Das Eignungskriterium 1.2 A-5 wurde dahingehend geändert. Das aktualisierte Dokument Bewertungsmatrix_Medientechnikberatung&-planung_v1 wurde in den Vergabeunterlagen ausgetauscht sowie dieser Nachricht im Anhang beigefügt.
2. Frage:
Für die Erstellung von Referenzbeschreibungen nutzen wir unsere vorgefertigten Vorlagen. Diese sind nicht länger als die maximal geforderten zwei DIN A4 Seiten, haben aber eine andere Schriftart und -größe. Wie verbindlich ist daher die Forderung, die Schriftart Arial in der Schriftgröße 11 zu nutzen?
2. Antwort:
Die Verwendung der Schriftart Arial in der Schriftgröße 11 ist verbindlich.
Wir bitten um entsprechende Beachtung.
Freundliche Grüße
Stefanie Schmidt
SB Vergabe
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Bewertungsmatrix_Medientechnikberatung&-planung_v1.xlsx | 14.11.2024 | 19,3 KB |