Neuerrichtung eines Güllebehälters
Neuerrichtung eines Güllebehälters ohne Abdeckung und Rührtechnik, diese sind Gegenstand einer eigenen Ausschreibung
das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag
am Geschäftssitz des Auslobers
keine
Eintragung in das zuständige Berufs- bzw. Handelsregister