Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für Bewerber/Bauunternehmen (A) und Architekturbüro/Entwurfsverfasser (B) und abzugeben. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende geforderte Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen: Bewerber: A1, A2, A3, A4, A5 Bauunternehmen: A1, A2, A5 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt TWB anzugeben. -------------------------------------------------------------------------------------------------------
Eine Mehrfachnennung von Referenzen unter den Kriterien A6, A7 und B5 ist zulässig. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Sollten mehr Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber nach den nachfolgenden Eignungskriterien, die gemäß Bewertungsmatrix TWB bewertet werden. Aufgefordert werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl innerhalb der angegebenen Mindest- und Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber. Liegen danach immer noch mehrere Bewerber auf einem Rang, entscheidet das Los.