Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter) - ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender info@vergabemarktplatz.brandenburg.de im eigenen Interesse auf der Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
WICHTIG: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bieterpool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen. Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufs technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Vergabestelle herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
Einfache elektronische Form (elektronisch in Textform) reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Ist bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot der Bieter (Firma und Rechtsform) und der Name der handelnden vertretungsberechtigen Personen, die die Erklärung abgibt, nicht im Unterschriftenfeld angegeben oder ein elektronisches Angebot, das signiert/gesiegelt werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/gesiegelt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Und fügen Sie in Ihrem Angebot bitte keinerlei eigene Liefer - bzw. sonstigen Geschäftsbedingungen bei, weder separat, noch im Anschreiben, noch als Ausdruck auf der Rückseite des Anschreibens. Andernfalls muss das Angebot wegen Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen zwingend gem. (zutreffendes ist von Ihnen je nach Verfahren auswählen)
§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO oder
§ 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A bzw. VOB/A-EU oder § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden.
Fristvorgabe für Bieterfragen
Bieterfragen im Rahmen der Ausschreibung zu ergänzenden Informationen, missverständlichen Formulierungen, Widersprüchen oder offensichtlichen Fehlern in den Unterlagen sowie bei dem Verdacht auf wettbewerbsverzerrende Anforderungen oder anderen Unklarheiten sind aufgrund interner Bearbeitungsschritte spätestens sieben Tage vor Angebotsfrist einzureichen.
Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen."
Hinweis zur elektronischen Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz:
Da es erfahrungsgemäß zu Überlastungen der Server kurz vor Ablauf von Angebotsfristen kommen kann, wird empfohlen die Abgabe der Angebote mehrere Stunden vorher durchzuführen.